Kündigung bei Krankheit: drei Situationen unterscheiden. Allgemeine Informationen. Klären Sie bei einer Nachricht während Krankheit, ob es um Kündigung, Ablauf eines Zeitvertrags oder einvernehmliche Beendigung geht. Diese Fälle haben unterschiedliche Folgen für Lohn, Schutz und Sozialleistungen. In den ersten zwei Krankheitsjahren gilt grundsätzlich ein Kündigungsverbot. Ausnahmen können unter Voraussetzungen etwa in einer gültigen Probezeit oder bei fristloser Kündigung bestehen. Krankheit allein entscheidet nicht jeden Fall. Ein befristeter Vertrag muss wegen Krankheit nicht automatisch verlängert werden. Bis zum Ende bleiben die Pflichten aus der Beschäftigung relevant. Prüfen Sie die Krankmeldung beim Ausscheiden und mögliche anschließende Leistungen. Ein unbefristeter Vertrag endet nicht automatisch nach zwei Krankheitsjahren. Der Arbeitgeber kann unter Voraussetzungen bei UWV die Kündigung beantragen. Lassen Sie Bedingungen und mögliche Lohnsanktionen prüfen, statt nur Kalenderjahre zu zählen. Unterschreiben Sie während Krankheit nicht einfach eine Aufhebungsvereinbarung. Sie können Lohnrechte aufgeben und Leistungsprobleme bekommen. Auch eine Eigenkündigung kann schaden. Holen Sie vorher Rat ein. Stellen Sie ersten Krankheitstag, Vertragsende und erhaltene Schreiben zusammen. Bewahren Sie UWV-Bescheide auf. Damit lässt sich der Weg samt Fristen gezielt prüfen. Der Leitfaden hilft bei der Vorbereitung. Lesen Sie die vollständige Erklärung und die Quellen auf Arbeitsrecht in den Niederlanden. Lassen Sie prüfen, welche Regeln für Ihre Situation gelten.