Nächsten Schritt wählen
Angebot sichern und Zeit gewinnen
Bewahren Sie jede Fassung und die Begleitmail auf. Bestätigen Sie nötigenfalls nur den Empfang, ohne Inhalt oder Enddatum zuzustimmen. Fragen Sie nach Prüfungszeit und Kostenübernahme. Notieren Sie auch frühere Zusagen.
Die Vereinbarung als Ganzes lesen
Prüfen Sie Initiative und Beendigungsgrund, Kündigungsfrist, Lohn bis zum Ende und mögliche Freistellung. Prüfen Sie außerdem Urlaub, Bonus, Altersversorgung, Wettbewerbsverbot, Referenz und Erledigungsklausel. Notieren Sie offene Fragen je Bestimmung; ein günstiger Betrag kann andere ungünstige Absprachen verdecken.
Bewusst entscheiden und Folgetermine sichern
Lassen Sie die letzte Fassung vor Zustimmung prüfen. Bewahren Sie eine vollständig unterschriebene Kopie mit relevanten Daten auf. Bei Reue nach Abschluss sind gesetzliche Bedenkzeit und richtige schriftliche Reaktion sofort zu prüfen. Ein Rechner entscheidet nicht über Wirksamkeit.
Höhere Abfindung, späterer Leistungsbeginn
Sie verhandeln einen höheren Betrag, doch das vorgeschlagene Enddatum bleibt zu früh. Besprechen Sie die Zeit ohne Lohn oder Leistung gesondert; nur die Gesamtsumme zeigt Ihr Einkommen nicht vollständig.
Diese Unterlagen bereitlegen
Fragen zu diesem Weg
Ist die Übergangsentschädigung bei einem Aufhebungsvertrag automatisch geschuldet?
Bei einvernehmlicher Beendigung vereinbaren Sie die Zahlung im Vertrag. Die gesetzliche Übergangsentschädigung kann Verhandlungsmaßstab sein, begründet aber nicht automatisch denselben Anspruch wie bei einseitiger Arbeitgeberkündigung.
Kann ich nach der Unterschrift zurücktreten?
Meist besteht eine gesetzliche Bedenkzeit mit Voraussetzungen und Ausnahmen. Lassen Sie Beginn, Dauer und Form der schriftlichen Auflösung sofort prüfen; warten Sie bei Zweifeln nicht ab.
Reicht eine WW-freundliche Formulierung?
Nein. UWV prüft die tatsächliche Situation und sämtliche Voraussetzungen. Krankheit, Vorwerfbarkeit und maßgebliche Kündigungsfrist können unter anderem wichtig sein.
Quellen und redaktionelle Erläuterungen
Dieser Ablaufplan ist eine eigene redaktionelle Vorbereitungshilfe. Die folgenden Primärquellen gehören zu den inhaltlich verknüpften Ratgebern. Prüfen Sie den Quellenstand und lassen Sie Vereinbarungen oder ein Verfahren individuell beurteilen.
Quellenstand:
- Herausgeber: RechtspraakRechtspraak: Antragsfrist für Übergangsentschädigungrechtspraak.nlhttps://www.rechtspraak.nl/onderwerpen/ontslag/verzoekschriftprocedure-werknemer
- Herausgeber: RijksoverheidRijksoverheid: Kündigungsregeln und Einvernehmenrijksoverheid.nlhttps://www.rijksoverheid.nl/themas/werk/ontslag/nieuwe-regels-ontslagrecht
- Herausgeber: Ondernemersplein · Overheid.nlOndernemersplein: Verfahren und Kündigungsverboteondernemersplein.overheid.nlhttps://ondernemersplein.overheid.nl/wetten-en-regels/ontslagprocedures-en-opzegverboden/
- Herausgeber: RijksoverheidRijksoverheid: Kündigungsfrist des Arbeitnehmersrijksoverheid.nlhttps://www.rijksoverheid.nl/themas/werk/werkloos-worden/vraag-en-antwoord/ontslag/ontslag-nemen-opzegtermijn-werknemer
- Herausgeber: RijksoverheidRijksoverheid: Kündigungsfrist des Arbeitgebersrijksoverheid.nlhttps://www.rijksoverheid.nl/documenten/vraag-en-antwoord/ontslag/iemand-ontslaan-opzegtermijn-werkgever
- Herausgeber: RechtspraakRechtspraak: Wettbewerbs- und Beziehungsklauselnrechtspraak.nlhttps://www.rechtspraak.nl/onderwerpen/concurrentiebeding
- Herausgeber: RechtspraakRechtspraak: Eilverfahren und Aussetzungrechtspraak.nlhttps://www.rechtspraak.nl/onderwerpen/concurrentiebeding/spoedprocedure-concurrentiebeding-werkgever
- Herausgeber: RechtspraakRechtspraak: Hauptsacheverfahrenrechtspraak.nlhttps://www.rechtspraak.nl/onderwerpen/concurrentiebeding/uitgebreide-procedure-concurrentiebeding-werkgever
- Herausgeber: RijksoverheidRijksoverheid: Höhe und Berechnungrijksoverheid.nlhttps://www.rijksoverheid.nl/documenten/vraag-en-antwoord/ontslag/hoe-hoog-is-de-transitievergoeding-als-ik-word-ontslagen
Die Quellenveröffentlichungen sind auf Niederländisch. Alle Sprachfassungen behandeln niederländisches Recht.